Kurzer Ablauf
1. Der Landkreis Heidekreis hat – anders als viele andere Kommunen in Deutschland – „sein“ kommunales Krankenhaus, das Heidekreis-Klinikum, nicht an private Investoren verkauft, sondern betreibt dieses selbst. Das erfolgt derzeit an den zwei Standorten Soltau und Walsrode, mit insgesamt zehn Fach- und Belegabteilungen, ca. 1.200 Mitarbeitern, 399 Betten und jährlich über 17.500 stationären und rund 55.000 ambulanten Patienten.
Die Aufteilung des Klinikums auf zwei Standorte ist medizinisch nicht sinnvoll, da ein Teil der Abteilungen in Soltau sowie ein Teil in Walsrode ist. Sie verursacht unnötige Kosten sowie Fahrtzeiten für Pflegekräfte, Rettungs- und ärztliches Personal und die Patienten, da z.B. an beiden Standorten die Notfallversorgung 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag aufrechterhalten wird. Das massive Defizit des Heidekreis-Klinikums muss der Landkreis Heidekreis ausgleichen, zuletzt ca. 10 Millionen Euro pro Jahr.
2. Der Niedersächsische Krankenhausplanungsausschuss hat im Januar 2018 die Zusammenlegung der Standorte Soltau und Walsrode befürwortet, dafür ca. 130 Millionen Euro als Förderungssumme des Landes in Aussicht gestellt und den Landkreis aufgefordert, sich für diese Förderung zu bewerben. Der Landkreis Heidekreis hat die „Aufforderung“ aus dem Sozialministerium geprüft und diskutiert.
Der Kreistag hat im März 2018 einstimmig – bei lediglich vier Enthaltungen – beschlossen, einen solchen Förderantrag beim Land Niedersachsen für einen Neubau des Heidekreisklinikums (Kosten ca. 200 Millionen Euro) zu stellen. Nur mit der Förderung des Landes Niedersachsen kann der Landkreis diese einmalige Möglichkeit nutzen. Im Juni 2018 hat der Landesplanungsausschuss das Neubauprojekt Heidekreis-Klinikum auf die Förderliste gesetzt.
Ein ambitionierter Zeitplan stand vor der Tür, da spätestens Ende September 2021 sämtliche notwendigen Unterlagen für den Förderantrag vorliegen müssen.
3. Zunächst wurde mithilfe spezialisierter Landschaftsplaner der Landkreis Heidekreis nach Standorten untersucht. Sieben mögliche Standorte ergaben sich: Eine Fläche am Westrand von Soltau bei Tetendorf, drei Flächen am Ortsrand von Dorfmark (östlich Richtung Mengebostel, nördlich Richtung Kroge und westlich Richtung Vierde) und zwei Flächen bei Bad Fallingbostel – jeweils nördlich beziehungsweise westlich des Stadtgebiets – sowie eine Fläche auf Walsroder Gebiet, an der Bundesstraße 209 Richtung Bad Fallingbostel. Drei dieser Grundstücke (zwei bei Dorfmark sowie eines bei Bad Fallingbostel) schieden aufgrund fehlender Verkaufsbereitschaft der Eigentümer aus.
Die verbleibenden 4 Standorte (F4, D4, S7 und W1) wurden weiter intensiv durch Experten, die auf Krankenhausplanung und -bau spezialisiert sind, geprüft. Verkehrswege wurden begutachtet, Erreichbarkeiten ausgemessen. Das Ergebnis der Fachleute wurde im Mai 2020 vorgestellt: F4 hat das größte und beste Potenzial. Intensive Diskussionen schlossen sich, inkl. einer historischen Kreistagssitzung, an. Dort – im Kreistag – wurde sodann am 28.06.2020 über „F4“ abgestimmt – mit einem mehr als eindeutigen Ergebnis: 38 Kreistagsabgeordnete stimmten für einen Neubau auf dem Gelände F4, neun Abgeordnete stimmten dagegen, drei enthielten sich. Mehr als dreiviertel der Kreistagsabgeordneten stimmten F4 zu.
4. Der Ort war gefunden, seit dem 01.07.2020 wird an der Erstellung der Förderunterlagen gearbeitet: Innerhalb von 15 Monaten müssen ein genehmigungsfähiges Neubaukonzept, ein Architektenwettbewerb für das Grundstück und eine belastbare Kostenaufstellung erarbeitet werden. All dieses ist zwingend notwendig, um die sogenannten „Unterlagen Bau“ zusammenzustellen, die spätestens Ende September 2021 – also in 6 Monaten – vorliegen müssen, damit über den Förderantrag entschieden werden kann. Eine Entscheidung über den Förderantrag soll dann im I. Quartal 2022 erfolgen.